Schweinegrippe - Empfehlungen des BFV | ||||
| 12.11.2009 | ||||
| Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Schweinegrippe (auch Neue Grippe genannt), die leider vor den Fußballplätzen und – spielern nicht Halt macht, möchte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) seinen Mitarbeitern, insbesondere seinen Spielleitern im Jugend- und Erwachsenenbereich, folgende Empfehlungen bzw. Handlungsanweisungen geben. Zugleich sollen diese aber auch für unsere 4500 Fußballvereine eine kleine Hilfe darstellen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen und können nicht die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, deren nachgeordneten Dienststellen und der zuständigen Ämter und Behörden ersetzen, sondern sollen diese ergänzen und die diesbezüglich auftretenden fußballspezifischen Fragen beantworten. Was können die Vereine bzw. die Vereinsverantwortlichen (Vorstand, Abteilungs-/Jugendleiter, Trainer, Betreuer) tun? Bei typischen Symptomen der Schweinegrippe (Siehe hierzu nachfolgenden Link: http://www.bfv.de/de/100394/view/20041/schweingrippe_%E2%80%93_empfehlungen_des_bfv.html#) sollte sofort mit dem Spieler (bei Minderjährigen v.a. auch mit dessen Erziehungsberechtigten) gesprochen werden. Um den Nachweis führen zu können, dass es sich um eine Schweinegrippe-Erkrankung handelt, soll dem Spieler dringend empfohlen werden, sich in ärztliche Behandlung zu begeben bzw. zuerst telefonischen Kontakt zu einem Arzt aufnehmen. Bis dahin ist dem Spieler anzuraten, die entsprechenden Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln zur Vermeidung weiterer Krankheitsübertragungen zu beachten. (Siehe hierzu nachfolgenden Link: http://www.bfv.de/de/100394/view/20041/schweingrippe_%E2%80%93_empfehlungen_des_bfv.html#) Im Falle einer Erkrankung eines Spielers sollte dieser nicht mehr am Fußballtraining teilnehmen und am besten zuhause bleiben. Die Vereinsverantwortlichen haben den zuständigen Spielleiter der Liga unverzüglich zu informieren und ihn auf dem Laufenden zu halten. Die Verantwortlichen im Verein sollten alle Spieler der jeweiligen Mannschaft, zu dem dieser Spieler gehört, informieren. Weiterhin sollten sie überprüfen, ob auch Spieler anderer Mannschaften des Vereins mit dem erkrankten Spieler in Kontakt getreten sind (z.B. bei einer Erkrankung eines Spielers der 1. Mannschaft ist zu überprüfen, ob die Ansteckungsgefahr auch bei Spielern der 2. Mannschaft, A-Juniorenmannschaft oder AH-Mannschaft bestehen könnte). Der Verein kann z.B. darauf achten, dass die Getränkezufuhr für die Spieler während des Spiels und Trainings nicht wie gewöhnlich aus gemeinsam verwendeten Flaschen erfolgt, sondern nach Möglichkeit individuell gestaltet wird - entweder mit eigenen Flaschen für jeden Spieler oder mit Einweg-Plastikbechern. Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, wird je nach Situation und schwere des Falles empfohlen, den Trainingsbetrieb der betroffenen Mannschaft komplett ruhen zu lassen. Wie sollen sich die Spielleiter/innen des BFV verhalten? Spielverlegungen bzw. Änderungen von Spielterminen (gem. § 24 Abs. 2 der Spielordnung) sind vom Spielleiter nur durchzuführen, - wenn ein oder mehrere Spieler einer Vereinsmannschaft wegen Quarantänemaßnahmen seitens des Gesundheitsamtes (um die Ausbreitung der Schweinegrippe zu verhindern) nicht mehr zur Verfügung stehen oder - im Falle einer amtlich bestätigten Erkrankung eines Spielers. Die Spielverlegung soll zuerst nur für das nächstfolgende Spiel erfolgen. Weitere Spiele sind dann zu verlegen, wenn weitere amtlich bestätigte Krankheitsfälle auftreten. Bis zu ca. 7 Tage nach Ausbruch der Krankheit ist eine Ansteckungsgefahr möglich. Der Spielleiter soll zudem weiterhin in engem Kontakt mit den betroffenen Vereinen stehen, auch nachdem der erste Fall gemeldet wurde, um über die Situation im Verein informiert zu sein. Außerdem hat er alle anderen Vereine in der Spielgruppe rechtzeitig über die Situation und die Maßnahmen zu informieren. Im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung einer oder mehrerer Spieler ist außerdem die BFV-Zentrale in München (Tel. 089-54 27 70-0, E-Mail: bfv@bfv.de ) zu benachrichtigen, die natürlich auch im Vorfeld beratend zur Seite steht. Was kann jeder Spieler für sich und für andere tun? Ganz wichtig ist, dass sich der Spieler bei den typischen Krankheitssymptomen entsprechend vorausschauend und verantwortlich verhält (unverzüglich telefonische Kontaktaufnahme zu einem Arzt, Empfehlungen und Anweisungen der Ärzte und der Gesundheitsbehörden befolgen, Hygienetipps beachten, usw.). Dazu gehört auch die rechtzeitige Information des Vereins, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit im Umfeld bzw. im Sportverein zu vermeiden. Folgende allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten, damit das Infektionsrisiko verringert werden kann.
Wenn diese Maßnahmen befolgt werden, sollte es möglich sein die Ansteckungsgefahr mit der Schweinegrippe zu minimieren bzw. auszuschließen, dass sich der Influenzavirus unkontrolliert bei Fußballspielen verbreitet. Sensibilität, vorausschauendes Handeln und Verantwortungsbewusstsein sind dabei von uns allen bzw. von jedem einzelnen gefragt. Quelle: http://www.bfv.de/de/100394/view/20041/schweingrippe_%E2%80%93_empfehlungen_des_bfv.html/ |
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