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BFV-Vizepräsident Baier bezieht Stellung zu Vorfällen in Hof und Kirchzell

27.04.2011



Urteile: Becherwurf und Spielboykott

BFV-Vizepräsident Baier bezieht Stellung zu Vorfällen in Hof und Kirchzell

Zwei noch nicht rechtskräftige Sportgerichtsurteile innerhalb weniger Tage sorgen aktuell für großen Unmut bei den betroffenen Vereinen und ihren Fans. Der Bayernligist SpVgg Bayern Hof wurde vom Sportgericht der Bayernliga wegen Verletzung der Platzdisziplin in einem schweren Fall zu einem Abzug von drei Punkten und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt. Dem unterfränkischen Kreisklassisten FC Kirchzell drohen wegen eines mutwilligen und angekündigten Spielboykotts ein Abzug von sechs Punkten und eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Im Interview nimmt BFV-Vizepräsident Reinhold Baier Stellung zu den noch laufenden Verfahren und den entsprechenden Hintergründen.

Herr Baier, beim Bayernligisten SpVgg Bayern Hof ist man erzürnt über das Urteil des Sportgerichts. Verein und Fans halten das Urteil für völlig überzogen und nicht nachvollziehbar, in einem offenen Brief bittet der Hofer Bürgermeister darum, dass Urteil noch einmal zu überprüfen. Ist das Sportgericht aus Ihrer Sicht über das Ziel hinausgeschossen?

Reinhold Baier:
Vorweg muss man zwei Dinge klarstellen. Erstens: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Verfahren läuft also noch. Ob sich im weiteren Verlauf am Urteil etwas ändert, kann ich nicht beurteilen. Zweitens haben wir in Bayern eine unabhängige Sportgerichtsbarkeit, mit Bestimmungen, die die Vereine und damit auch die SpVgg Bayern Hof als Mitglied des BFV anerkennen. Die Verbandsführung, die jetzt mit Vorwürfen bis hin zur bewussten Wettbewerbsverzerrung konfrontiert wird, kann auf Urteile gar keinen Einfluss nehmen. Aber natürlich schauen auch wir auf solche Urteile und die Vorgeschichte. Bei der SpVgg Bayern Hof muss man wissen, dass vor dem aktuellen Verfahren in dieser Saison bereits zwei vergleichbare Urteile gefällt wurden. Im Oktober 2010 wurden 400 Euro Geldstrafe verhängt, weil im Heimspiel der Hofer gegen den Freien TuS Regensburg Pyrotechnik benutzt wurde. Am 12. April dieses Jahres waren es dann 700 Euro, weil im Heimspiel gegen den TSV Rain/Lech ein voller Bierbecher in Richtung des Unparteiischen geschleudert wurde, der diesen nur knapp verfehlt hatte. Bei beiden Urteilen hat das Sportgericht der Bayernliga bereits eindringlich darauf hingewiesen, dass man im Wiederholungsfall auch einen Punktabzug in Betracht ziehen werde. Wenn dann im direkt folgenden Heimspiel erneut Bierbecher fliegen, wie im Video auf BFV.TV eindeutig zu sehen, ist diese Entscheidung doch absolut nachvollziehbar.

Sie trifft die Hofer aber gerade im aktuellen Abstiegskampf besonders hart…

Reinhold Baier: Dass ein Punktabzug einem Verein, der gegen den Abstieg kämpft, zweifellos mehr wehtut, als einem Verein, der sich gerade im gesicherten Mittelfeld befindet, ist klar. Die Sportgerichte widmen sich bei der Beurteilung der Vorfälle allerdings nicht in erster Linie der sportlichen Situation eines Vereins. Ich kann nur betonen: Den Verantwortlichen der SpVgg Bayern Hof war nach den vorangegangenen Urteilen klar, dass ein weiterer Vorfall mit hoher Wahrscheinlichkeit neben einer Geldstrafe auch einen Punktabzug bedeutet. Das vorläufige Urteil kam nicht aus heiterem Himmel.

In der Kritik am BFV wird nicht selten auf die Situation im Nordosten Deutschlands verwiesen, wo es bei Fußballspielen weit häufiger zu Zuschauerausschreitungen kommt und diese zum Teil auch schwerwiegender ausfallen. Dort gebe es dann zwar Geldstrafen aber keinen Punktabzug.

Reinhold Baier: Ob dort bei vergleichbaren Vorfällen noch nie ein Punktabzug verhängt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber zu sagen: „Da oder dort ist es ja noch viel schlimmer - deshalb darf das hier bei uns auch nicht so hart bestraft werden“ ist für mich bei allem Respekt keine Argumentationsgrundlage. Der BFV ist in keinster Weise bestrebt, positive Emotionen aus den Stadien zu verbannen, aber Bierbecher werfen, womöglich Ausschreitungen, das Abbrennen von Pyrotechnik oder einfach blinde Wut und auch Pöbeleien haben nichts mehr mit positiven Emotionen zu tun, wie wir sie beim Fußball sehen wollen. Es gibt Grenzen! Der BFV bekennt sich ganz klar gegen Gewalt, gegen Intoleranz, gegen Diskriminierung und kämpft für die Werte des Fairplays, der Toleranz und Gewaltfreiheit. Ich bin sicher, dass das auch in Hof akzeptiert wird.

Wird bei Vorfällen in den bayerischen Stadien mit zweierlei Maß gemessen?

Reinhold Baier:
Im Gegenteil. Wir verfolgen seit Jahren eine klare Linie. Ich erinnere nur an Schweinfurt. Der 1. FC hat 2009 wegen ähnlicher Vorfälle einen Punktabzug von drei Punkten bekommen. Sicherlich ein hartes Urteil, aber der Verein hat nach sehr guten Gesprächen mit der BFV-Führungsspitze seine Lehren daraus gezogen. Schweinfurts Präsident Markus Wolf wird übrigens in der Presse zum Hofer Punktabzug zitiert: Demnach zeige das aktuelle Urteil, dass das Sportgericht damals keinen Einzelfall produziert habe und dass der Verband seine Maßstäbe bei allen Vereinen gleichermaßen konsequent anlege. Ein für viele Verbandskritiker sicherlich überraschendes Statement.

Zum FC Kirchzell: Da geht es darum, dass der Verein mit Vorankündigung nicht zu einem Meisterschaftsspiel angetreten ist und neben 1000 Euro Geldstrafe noch sechs Punkte abgezogen bekommen soll.

Reinhold Baier: Hier gibt es natürlich auch eine Vorgeschichte. In der Hinrunde gab es beim Spiel der beiden Teams Ausschreitungen. Unmittelbar danach haben wir mit den Vereinen bereits einen Runden Tisch durchgeführt und die Vorfälle aufgearbeitet. Der Verein hat Anfang des Jahres den BFV informiert, dass die Mannschaft wegen Sicherheitsbedenken dennoch nicht zum Rückspiel antreten wolle. Der BFV hat daraufhin sofort das Gespräch mit den Verantwortlichen des Vereins gesucht, um zusätzliche Maßnahmen abzusprechen, die die gewünschte Sicherheit gewährleisten. Der Verein war also zu jeder Zeit involviert und über alle Maßnahmen informiert.

Welche konkreten Maßnahmen waren denn geplant?

Reinhold Baier: Neben der persönlichen Verbandsaufsicht von Kreisspielleiter Dieter Carl war eine erhebliche Anzahl an Ordnern organisiert, die Zuschauer sollten getrennt stehen und der Raum hinter den Toren von Zuschauern freigehalten werden. Auch bei der Schiedsrichtereinteilung wurde darauf geachtet, dass ein erfahrener Schiedsrichter die Partie leitet. Wären der Verband bzw. die Mitarbeiter vor Ort nicht von den Sicherheitsmaßnahmen überzeugt gewesen, hätten wir so lange nachgebessert, bis es gepasst hätte. Am Vorabend des Spiels hat der 1. Vorsitzende des FC Kirchzell dann allerdings telefonisch mitgeteilt, das die Vereinsführung die Vorkehrungen für nicht ausreichend erachtet und nicht antreten wird. Damit hat sich der Verein über alle Grundsätze von Ordnung, Recht und Fairness im bayerischen Fußball hinweggesetzt. Unabhängig vom Urteil, dass am Ende gefällt wird, finde ich die Begründung des Sportgerichts absolut nachvollziehbar. Denn es kann nicht sein, dass Vereine zu ihren Spielen nicht antreten, weil sie plötzlich eine andere Einschätzung der Sicherheitslage haben. Vor allem nicht, wenn man die ganze Zeit an einem Tisch saß und eine tragfähige Lösung entwickelt hat.

 
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